Unter der Domain www.cux-gastro.de bietet die CUXGASTRO die Möglichkeit, Gastronomiebetriebe und Unternehmen über verschiedene Merkmale zu finden.
Zur Teilnahme bei CUXGASTRO ist eine Registrierung erforderlich. Anschließend kann die Gastronomie eingetragen werden. Der Betreiber des Restaurants verpflichtet sich, bei der Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen. Der Betreiber des Restaurants/Unternehmens ist für die in seinem Namen erfolgte Nutzung bei CUXGASTRO und dadurch betroffenen Dritten gegenüber verantwortlich. Der Betreiber des Restaurants/Unternehmens verpflichtet, sich die CUXGASTRO über die unbefugte Teilnahme Dritter unter seinem Namen umgehend zu unterrichten. Mit der Registrierung erklärt der Betreiber des Restaurants/Unternehmens sein Einverständnis zu der vorgenommenen Datenverarbeitung und -nutzung gem. § 4 Abs. 1 BDSG.
Für die Mitgliedschaft bei CUXGASTRO gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde. Auch die CUXGSTRO kann Gastronomen/Unternehmen zu jeder Zeit von der Nutzung ganz oder teilweise, auch zeitweise, ausschließen, insbesondere bei Missbrauch oder Verstoß gegen die AGBs. Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für CUXGASTRO insbesondere vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Mitgliedschaften missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist CUXGASTRO ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Unternehmers/Kunden zu CUXGASTRO Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren, sofern keine anderen besonderen Regelungen greifen. Ist die Vertragsfortführung insgesamt unzumutbar, kann ein Verstoß bezüglich einzelner Leistungen die Kündigung aller Leistungen und des gesamten Vertragsverhältnisses bewirken. Dies erfordert in der Regel neben einem besonders schwerwiegenden Verstoß die vorherige erfolglose Abmahnung des Unternehmers/Kunden.
Der Unternehmer/Kunde ist verpflichtet, die Zahlung gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste (Paket) zu zahlen, die sich auf Grund seiner von ihm zu vertretenden Nutzung bzw. seines Vertrages ergibt. Ist nichts anderes vereinbart, sind solche Zahlungen im Voraus zu zahlen. Der Unternehmer/Kunde hat auch die Zahlung zu zahlen, die durch die zulässige oder unzulässige Nutzung durch Dritte entstanden ist, es sei denn, er weist nach, dass er diese Nutzung nicht zu vertreten hat. Hierbei hat der Kunde alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen gegen Missbrauch Dritter zu treffen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet CUXGASTRO eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift.
Im Regelfall stellt CUXGASTRO dem Unternehmen/Kunden monatlich oder jährlich eine Rechnung. Die Rechnung wird jeweils mit dem Zugang fällig. Wurde zwischen CUXGASTRO und dem Unternehmer/Kunden die Zahlung in Raten vereinbart, ergibt sich die Fälligkeit der Raten, deren Höhe und Anzahl, sowie etwaige Anzahlungen und/oder Restzahlungen aus der entsprechenden Vereinbarung. Wurde zwischen CUXGASTRO und dem Unternehmer/Kunden die Zahlung der jährlichen Abrechnung vereinbart, ergibt sich die Fälligkeit der Zahlung aus der entsprechenden Vereinbarung. Gerät der Unternehmer/Kunde mit mehreren Raten ganz oder teilweise in Verzug, kann CUXGASTRO gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Vereinbarung zur Ratenzahlung kündigen und die Restschuld fällig stellen. Weitergehende Rechte, die sich aus dem Verzug des Unternehmers/Kunden ergeben, bleiben vorbehalten. Die Zahlung kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende: Der Kunde ermächtigt CUXGASTRO, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Zahlungen von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation) erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungszugang. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Für zurückgegebene Lastschriften hat der Unternehmer/Kunde CUXGASTRO die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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